Heute entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die bisherigen Vorschriften bezüglich der Gründung und des Beitritts zu Gewerkschaften verfassungswidrig sind. Bisher durften nur Mitarbeiter in Festanstellung mit einem Arbeitsvertrag zu einem gewerkschaftlichen Verband gehören. Nun dürfen alle Mitarbeiter, unabhängig von der Beschäftigungsart, eine Gewerkschaft gründen oder einer beitreten. Den Antrag zur Prüfung der geltenden Vorschriften stellte der...
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